Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Für Verträge zwischen der viasto GmbH (Badstr. 20, 13357 Berlin; im Folgenden: viasto) und dem Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) über die Nutzung der Software „Interview Suite“ (im Folgenden: Software) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, viasto stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung des Dienstes über das Internet und die Bereitstellung von Speicherplatz auf Servern von viasto.

(2) Die Software dient dazu, in Personalauswahlprozessen eingesetzt zu werden. Mit der Software kann der Kunde videobasierte Auswahlverfahren (im Folgenden: Videointerviews) durchführen mit potentiellen Arbeitnehmern, Kooperationspartnern oder Dienstleistern (im Folgenden: Kandidaten).

(3) viasto stellt einer Person, die von dem Kunden benannt wird (Account Owner), einen Benutzer-Zugang mit Eigentümerrechten zur Verfügung. Der Account Owner ist zur Einrichtung von weiteren Nutzeraccounts (mit oder ohne Administratorenrechte) befugt und muss zu diesem Zweck durch den Kunden bevollmächtigt oder vertretungsberechtigt sein. viasto ist berechtigt, jederzeit einen Nachweis der Vollmacht bzw. Berechtigung zu verlangen. Übermittelt der Account Owner die angeforderten Nachweise nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Anforderung, kann viasto den Account sperren.

(4) Inhaber von Nutzeraccounts können in der Software Benutzerkonten für Kandidaten erstellen, um diese zu einem Videointerview einzuladen. Bei der Erstellung des Benutzerkontos wird eine aktuell gültige E-Mail-Adresse des Kandidaten für die weitergehende Kommunikation benötigt. Der Kunde darf für Kandidaten nur so viele Benutzeraccounts anlegen, wie vereinbart worden sind.

(5) Für die Bestätigung seines Benutzerkontos muss der Kandidat ein Passwort wählen. Optional wird unter bestimmten Bedingungen (z.B. Nutzung von mobilen Apps oder einer Single Sign On Technologie) auf die Notwendigkeit eines Passworts verzichtet.

(6) Der Kandidat kann sein Nutzerkonto (und damit alle darin befindlichen personenbezogenen Daten) jederzeit durch Mitteilung an viasto löschen lassen. Mit Löschung werden das Benutzerkonto und sämtliche damit verknüpfte personenbezogene Daten des Kandidaten unwiderruflich entfernt.

(7) Wenn der Kunde die Software im Personalauswahlprozess nutzt, ist viasto ist nicht Stellvertreter des Kunden gegenüber den Kandidaten. viasto führt selbst keine Bewertungen der eingegangenen Videointerviews durch, sondern bietet dem Kunden lediglich die technische Möglichkeit, mit Kandidaten zu kommunizieren. viasto wird nicht Vertragspartner der zwischen dem Kunden und den Kandidaten geschlossenen Verträge.

3. Pflichten von viasto

(1) Dem Kunden wird es ermöglicht, die Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrags in dem jeweils vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu verwenden und die dort erhobenen Daten zu nutzen.

(2) Die Benutzeroberfläche wird mindestens in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt.

(3) viasto bemüht sich laufend, die Software zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen und um Fehler zu beseitigen. viasto weist den Kunden darauf hin, dass die Wartung, Updates oder Änderungen der Software dazu führen kann, dass es zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Softwarenutzung kommt. viasto wird sich bemühen, derartige Beeinträchtigungen – soweit möglich und zumutbar – zu vermeiden.

(4) Führt die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Software zu wesentlichen Einschränkungen der Funktionalitäten, wird viasto dies dem Kunden vorab mit einer Frist von mindestens zwei Wochen ankündigen.

(5) viasto ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Software dauerhaft anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die viasto einen Einfluss hat.

(6) viasto ist berechtigt den Kunden als Referenz-Kunden in Werbematerialien (Webseiten, Messeauftritte, Flyer und ähnliches) zu nennen und zu diesem Zweck auch das Logo des Kunden in geeigneter Form zu nutzen.

(7) viasto ist berechtigt, den Kunden (inkl. Logo) und dessen Nutzung der Software auf öffentlich zugänglichen Webseiten und anderen Publikationen darzustellen. Ausführliche Case Studies, persönliche Referenzen, Kundenzitate o.ä. bedürfen vorheriger Zustimmung durch den Kunden.

4. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde darf die Software ausschließlich den Kandidaten, nicht jedoch Dritten zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, mit Login-Daten, die der vertragsgemäßen Nutzung der Software dienen, sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Login-Daten durch Dritte zu verhindern. Sollte der Kunde Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte erhalten, hat er viasto unverzüglich zu informieren.

(3) Der Kunde wird seine Mitarbeiter mit der Nutzung der Software vertraut machen und verpflichten, Login-Daten sorgfältig aufzubewahren und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Die erforderlichen Daten für Nutzeraccounts müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung der Software sicher zu stellen. Der Kunde wird seinen Mitarbeitern die Weitergabe von Login-Daten an andere Personen ausdrücklich verbieten. Das Teilen von Nutzeraccounts durch mehrere natürliche Personen ist untersagt.

(4) Der Kunde wird einen Ansprechpartner für viasto benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung anstehenden Entscheidungen zu treffen und an viasto zu kommunizieren.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Software gegeben sind, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware, des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der Browsersoftware unter Beachtung der durch viasto ggf. erteilten technischen Vorgaben.

(6) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm mittels der Software gespeicherten und verbreiteten Videos und anderen Dateien (Inhalte) allein verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Speicherung und Verbreitung dieser Inhalte geltendes Recht (z. B. Straf-, Wettbewerbs-, Urheberrecht, gesetzliche Informationspflichten und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (z. B. Urheber- und Datenschutzrechte) zu verletzen. Der Kunde versichert insbesondere, dass er über erforderliche Nutzungsrechte verfügt und diese auf Nachfrage von viasto nachweisen kann. viasto ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte jederzeit zu entfernen.

(7) Der Kunde darf mittels der Software keine Nachrichten werbenden Inhalts ohne vorherige Einwilligung der Empfänger versenden (Spam-Nachrichten).

5. Zahlungspflichten des Kunden; Zahlungsbedingungen

(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden versandt wird, wird dem Kunden eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

(2) Bei Terminen außerhalb Berlins werden entstandene Übernachtungs- und Reisekosten nach Aufwand (2. Klasse Bahn oder Economy-Class Flug) oder pauschal mit € 0,30/Kilometer und Übernachtungskosten berechnet. Reisezeit wird mit der Hälfte des vereinbarten Tagessatzes berechnet.

(3) Sollte der Kunde die vereinbarte Nutzungsintensität bzw. das vereinbarte Nutzungsvolumen überschreiten, so ist viasto berechtigt, auch nachträglich, für diese Mehrnutzung eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen, deren Höhe viasto nach billigem Ermessen festlegt.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Aufwände und Kosten zu ersetzen, die viasto für die Analyse oder Behebung technischer Probleme entstanden sind, wenn diese nachweislich durch die technische Infrastruktur des Kunden oder die grob unsachgemäße Nutzung der Software verursacht worden sind.

(5) Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail.

6. Nutzungsrechte von viasto

(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. viasto räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen des Zwecks des geschlossenen Vertrages zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch viasto. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, Dritten, entgeltlich oder unentgeltlich, die Nutzung der Software (z.B. durch Überlassung der Login-In Daten) zu gestatten bzw. die Software an Dritte zu vermieten. Soweit das Leistungspaket die Anzahl der Nutzungsberechtigten beschränkt, stellt der Kunde sicher, dass nur die vereinbarte Anzahl von Personen auf den Dienst von viasto zugreifen kann.

(2) Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der von dem Kunden eingesetzten Hardware.

(3) Der Kunde darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Er hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.

7. Laufzeit, Kündigung, Löschung des Kontos

(1) Wenn nicht anders vereinbart, können Leistungspakete (im Folgenden: Subscriptions) bis 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Subscriptions verlängern sich automatisch und wiederkehrend um die jeweils vertraglich vereinbarte Laufzeit, sofern weder viasto noch der Kunde den Vertrag fristgerecht kündigt.

(2) Das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, bleibt unberührt.

(3) Für viasto liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages (oder zur vorübergehenden Sperrung aller Nutzeraccounts und Benutzerkonten) insbesondere dann vor, wenn

  • a. der Kunde seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 4 nachhaltig verletzt;
  • b. der Kunde Vertragspflichten verletzt und trotz Abmahnung das beanstandete Verhalten fortsetzt bzw. wiederholt oder bereits eingetretene Folgen solcher Pflichtverletzungen nicht unverzüglich beseitigt;
  • c. der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist;
  • d. der Kunde seine Zahlungen allgemein einstellt;
  • e. über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.

8. Gewährleistung und Haftung

(1) Soweit sich die Gewährleistungsrechte aus den mietrechtlichen Vorschriften ableiten, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, es sei denn viasto hat einen Mangel arglistig verschwiegen.

(2) Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff BGB) Anwendung.

(3) Unbeschränkte Haftung: viasto haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet viasto nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(4) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet viasto nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von viasto.

(5) Jegliche verschuldensunabhängige Haftung von viasto nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorlagen, ist ausgeschlossen. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen.

9. Freistellung

(1) Der Kunde stellt viasto und deren Mitarbeiter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzungen ergeben, die der Kunde oder ein Kandidat im Zusammenhang mit der Nutzung der Software begangen hat.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Kosten, die viasto durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die viasto entstehen.

(3) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von viasto bleiben unberührt.

10. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Viasto ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

(2) Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden spätestens zwei Wochen vor ihrem Wirksamwerden angekündigt. Sofern der Kunde den Änderungen oder Ergänzungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht, gilt dies als Einverständnis; hierauf wird viasto in der Ankündigung hinweisen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.

Gültig ab 01.04.2018






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